helloCash - Partnerprogramm
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helloCash Partnerprogramm

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Langfristige Einnahmen: Verdienen Sie zwei ganze Jahre lang an jedem vermittelten Kunden.

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PARTNERVERTRAG

Version v2.0
Zuletzt aktualisiert am 18.06.2026.

 

Partnervertrag abgeschlossen zwischen

mRaP GmbH, FN 412051h
3250 Wieselburg-Land, Pulvermühlweg 11
(im Folgenden kurz: helloCash)

und

dem Partnerunternehmen.

1 helloCash stellt seinen Kunden einen SaaS-Dienst (Software-as-a-Service) zur Führung einer Registrierkasse zur Verfügung. Der aktuelle Funktionsumfang und die Preise („Nutzungsgebühr“) der jeweiligen Softwarelösung („Kassenmodelle“) sind unter https://hellocash.at/preise bzw. https://hellocash.de/kassensystem-preise abgebildet. 

2 Das Partnerunternehmen unterstützt helloCash dabei, durch die aktive und professionelle (Punkt 6) Vermittlung von kostenpflichtigen Verträgen zu den jeweils aktuellen Preisen (Punkt 1) neue Kunden zu gewinnen. Ein Vertragsverhältnis ist kostenpflichtig, sobald der Kunde eine monatliche Nutzungsgebühr zu bezahlen hat. Das Partnerunternehmen ist nicht berechtigt, im Namen von helloCash Verträge abzuschließen oder sonst Zusagen im Namen von helloCash abzugeben, und ist insbesondere nicht berechtigt, als Vertreter, Agent oder Bevollmächtigter von helloCash aufzutreten oder den Anschein einer solchen Vertretungsbefugnis zu erwecken. Das Partnerunternehmen darf im Zusammenhang mit der Vermittlung keine Erklärungen, Zusicherungen, Garantien, Preiszusagen oder sonstigen verbindlichen Angaben abgeben und keine vertraglichen Verpflichtungen im Namen oder auf Rechnung von helloCash eingehen; insbesondere darf es keine von helloCash abweichenden Preise, Rabatte, Laufzeiten oder Leistungsumfänge zusagen. Das Partnerunternehmen darf ausschließlich von helloCash freigegebene Aussagen, Unterlagen und Preisangaben verwenden und hat bei Anfragen zu Vertragsinhalten oder Preisen auf die jeweils aktuellen, von helloCash bereitgestellten Informationen bzw. den Abschluss über helloCash zu verweisen. Es hat die Vermittlungstätigkeit im eigenen Namen und auf Rechnung von helloCash auszuüben und dabei sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Lauterkeitsrechts (UWG) sowie sonstige anwendbare Marketing-, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften, einzuhalten. Das Partnerunternehmen hat im Rahmen der Vermittlungstätigkeit jede irreführende, unrichtige oder unvollständige Aussage über helloCash, Produkte, Preise, Konditionen oder Leistungen zu unterlassen und nur von helloCash freigegebene bzw. zutreffende Informationen zu verwenden. Kontaktaufnahmen zu (potenziellen) Kunden per E-Mail, Telefon, SMS oder vergleichbaren elektronischen Kommunikationsmitteln (einschließlich Newsletter/Direct Marketing) dürfen nur erfolgen, wenn die jeweils erforderlichen Einwilligungen/Opt-ins und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; dies umfasst auch die Einhaltung anwendbarer ePrivacy-/Cookie- und Tracking-Anforderungen, soweit einschlägig. Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit sämtliche anwendbaren Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsbestimmungen einzuhalten und weder direkt noch indirekt unzulässige Vorteile anzubieten, zu versprechen, zu gewähren, zu fordern oder anzunehmen. Das Partnerunternehmen ist an keine bestimmten Arbeitszeiten gebunden und unterliegt keinen Weisungen von helloCash. Durch den Partnervertrag wird kein Dienstverhältnis und kein Gesellschaftsverhältnis begründet. Das Partnerunternehmen darf helloCash ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB (B2B) bewerben und ausschließlich solche Unternehmer als Interessenten/Kunden an helloCash vermitteln; eine Bewerbung, Ansprache oder Vermittlung gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG ist ausdrücklich untersagt. 

3 Das Partnerunternehmen hat helloCash die Vermittlung von kostenpflichtigen Vertragsverhältnissen („Kassenmodelle“) unverzüglich anzuzeigen. Es ist nicht berechtigt, vom Kunden Belohnungen oder Zuwendungen zu verlangen oder anzunehmen; dies umfasst insbesondere Provisionen, Kickbacks, Rabatte, Rückvergütungen oder sonstige geldwerte Vorteile, die als unzulässige oder unangemessene Gegenleistung/Anreiz für den Abschluss oder die Vermittlung verstanden werden können. Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit sämtliche anwendbaren Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsbestimmungen einzuhalten und weder direkt noch indirekt unzulässige Vorteile anzubieten, zu versprechen, zu gewähren, zu fordern oder anzunehmen. helloCash ist nicht verpflichtet, vom Partnerunternehmer vermittelte Verträge abzuschließen. Das Partnerunternehmen hat vor jeder Vermittlung in geeigneter Weise zu prüfen und sicherzustellen, dass es sich beim vermittelten Interessenten/Kunden um einen Unternehmer im Sinne des UGB handelt. 

4 Das Partnerunternehmen wird nicht exklusiv für helloCash tätig. Die Vermittlungstätigkeit ist nicht auf ein bestimmtes Gebiet eingeschränkt. 

5 Das Partnerunternehmen hat für die Vermittlung eines Vertragsverhältnisses zur kostenpflichtigen Nutzung eines Kassenmodells (Medium, Premium oder Gastro) (Punkt 1) für längstens zwei Jahre (Punkt 8) Anspruch auf eine Provision, wenn (i) die Vermittlung nach dem Datum der Unterzeichnung des Vertrags erfolgt, (ii) die Vermittlung über eine von helloCash vorgegebene objektive Vermittlungsmethode erfolgt (insbesondere über einen eindeutigen Tracking-Link und/oder einen individuellen Partner-Code oder durch Übermittlung eines Leads gemäß Punkt 7) und (iii) der Kunde innerhalb von 60 Tagen ab ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis abschließt und helloCash innerhalb dieses Zeitraums erstmals (netto) Nutzungsgebühren aus diesem Vertragsverhältnis tatsächlich vereinnahmt.auf von Zeitpunkt der Vermittlung erstmals Ein Provisionsanspruch entsteht ausschließlich Vertragsverhältnis Basis der Nutzungsgebühr helloCash tatsächlich vereinnahmten (netto) Nutzungsgebühren; nicht umfasst sind insbesondere Steuern, Rabatte, Gutschriften, Credits, Preisnachlässe, Rückerstattungen, Chargebacks sowie sonstige von der Bemessungsgrundlage wiederkehrende oder jährlich anfallende Entgelte, soweit diese oder ohnehin nach diesem Vertrag vonBemessungsgrundlage ausgenommen wenn helloCash ist berechtigt, Provisionen ganz Anspruch teilweise zurückzubehalten bzw. mit (auch zukünftigen) Provisionsansprüchen aufzurechnen, auf (a) der Kunde Nutzungsgebühren nicht bezahlt oder Zahlungen aus sonstigen Gründen ausbleiben, (b) der Verdacht auf Betrug, Missbrauch oder sonstige Compliance-Verstöße im Zusammenhang mit der Vermittlung, dem Partnerunternehmen oder dem Kunden besteht oder (c) eine Rückabwicklung, Stornierung, Rückerstattung, Gutschrift, Chargeback oder sonstige nachträgliche Minderung/Umkehr der vereinnahmten Nutzungsgebühren erfolgt. Wurden Provisionen bereits ausbezahlt und werden die zugrunde liegenden Nutzungsgebühren nachträglich ganz das teilweise rückabgewickelt, storniert, rückerstattet, gutgeschrieben, per Chargeback zurückbelastet oder aus sonstigen Gründen umgekehrt bzw. gemindert oder wird Provision Kundenvertragsverhältnis rescindiert/aufgerollt, ist Für die das Partnerunternehmen verpflichtet, die entsprechende Provision auf erstes Anfordern zurückzuzahlen; helloCash ist berechtigt, diese Beträge mit ablehnt, entsteht kein Provisionsanspruch. zukünftigen) Provisionsansprüchen aufzurechnen. Vermittlung von kostenlosen Kassenmodellen, solange der Kunde keine Nutzungsgebühr entrichtet oder wenn helloCash das vermittelte Vertragsverhältnis ablehnt.

6 Die Höhe der Provision beträgt 25% der durch die Vermittlung laufend vereinnahmten (netto) Nutzungsgebühren von helloCash. Der Anspruch auf die Provision besteht nur insoweit und unter der Voraussetzung, als der Kunde 
 
- tatsächlich eine Zahlung leistet und  
- bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht bereits ein Kunde ist; als bereits Kunde gilt insbesondere, wenn (i) dieselbe juristische Person bereits Kunde ist, (ii) ein mit dem Kunden verbundenes Unternehmen (Konzernunternehmen) bereits Kunde ist, (iii) der Kunde bereits ein bestehendes Konto, einen bestehenden Testzugang/Trial oder eine bestehende Registrierung bei helloCash hat oder (iv) der Kunde bereits zuvor als Lead bei helloCash erfasst wurde. 
 
Für nicht von helloCash vereinnahmte Nutzungsgebühren – etwa bei Zahlungsausfällen des Kunden oder vertraglichen Rückabwicklungen - gebührt insoweit keine Provision. Die jährlich anfallenden Kosten (Zertifikat für eine Signatur, Supportgebühr, etc.) sind nicht in die Bemessungsgrundlage für die Provision miteinzubeziehen. Nach einer wirtschaftlichen Betrachtung jedenfalls kein neuer Kunde sind Filialen oder sonstige rechtlich nicht selbständige Einheiten eines Kunden; diese lösen keine zusätzliche Provision aus. In diesem Fall steht die Provision insgesamt nur einmal zu. Im Übrigen sind die personellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verbindungen zu berücksichtigen; insbesondere gelten Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften, Schwesterngesellschaften sowie sonstige Konzernunternehmen als kein neuer Kunde, wenn bereits ein Unternehmen dieser Gruppe Kunde ist. 

7 Die aktive und professionelle Vermittlung setzt zumindest voraus, dass das Partnerunternehmen auf der eigenen Homepage auf www.hellocash.at / www.hellocash.de verlinkt, die Tätigkeit als Partnerunternehmen auf der Homepage bewirbt und sich die Vermittlung des kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses vom Kunden schriftlich bestätigen lässt. Zusätzlich ist für die Provisionszuordnung erforderlich, dass das Partnerunternehmen (i) den von helloCash bereitgestellten eindeutigen Tracking-Link und/oder individuellen Partner-Code verwendet oder (ii) den Lead vor Abschluss des kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses an helloCash übermittelt. Eine Lead-Übermittlung hat zumindest folgende Mindestdaten zu enthalten: Firmenname/Name des Interessenten, Rechtsform (soweit vorhanden), UID/Handelsregisternummer (soweit vorhanden), Anschrift, Kontaktperson, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie Datum der Vermittlung. helloCash entscheidet nach objektiven Zuordnungsregeln, ob und welchem Partnerunternehmen ein Vertragsverhältnis zugeordnet wird; diese Entscheidung ist für die Parteien verbindlich, sofern kein offensichtlicher Fehler vorliegt. Sämtliche Rechte, insbesondere sämtliche Immaterialgüterrechte (einschließlich Urheberrechte, Markenrechte, Kennzeichenrechte und sonstige Schutzrechte) an helloCash, der Website www.hellocash.at, den helloCash Marken, Logos, Namen, Slogans sowie an von helloCash zur Verfügung gestellten Marketingunterlagen verbleiben ausschließlich bei helloCash. helloCash räumt dem Partnerunternehmen für die Dauer dieses Vertrags ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und jederzeit widerrufliches Recht ein, die von helloCash ausdrücklich freigegebenen Marken und Marketingmaterialien ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Vermittlungsleistungen (insbesondere für die Verlinkung auf www.hellocash.at und die Bewerbung der Partnerschaft) zu nutzen. Das Partnerunternehmen darf die helloCash Marken und Marketingmaterialien weder verändern noch bearbeiten noch in einer Weise verwenden, die geeignet ist, Verwechslungen zu verursachen oder den Eindruck einer weitergehenden Zusammenarbeit, Vertretung oder Zugehörigkeit zu erwecken. Insbesondere ist es dem Partnerunternehmen untersagt, (i) Domains, Subdomains, Social-Media-Handles oder sonstige Kennzeichen zu registrieren oder zu verwenden, die helloCash Marken enthalten oder ihnen zum Verwechseln ähnlich sind, (ii) App-, Store- oder sonstige Listings/Einträge zu erstellen oder zu veranlassen, die eine Zugehörigkeit zu helloCash suggerieren, oder (iii) helloCash Marken als Teil des eigenen Firmennamens, Produktnamens oder in Metatags/Keywords zu verwenden, sofern nicht von helloCash schriftlich genehmigt. Das Partnerunternehmen hat die jeweils gültigen helloCash Brand Guidelines einzuhalten und verwendet ausschließlich die von helloCash freigegebenen Vorlagen/Assets. helloCash kann die Nutzung der Marken und Marketingmaterialien jederzeit ganz oder teilweise untersagen oder Änderungen verlangen; in diesem Fall hat das Partnerunternehmen die beanstandete Nutzung unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Aufforderung, einzustellen und alle entsprechenden Inhalte (einschließlich Links, Werbemittel, Posts und sonstiger Darstellungen) zu entfernen bzw. anzupassen.  

8 Der Provisionsanspruch (Punkt 5) endet (spätestens) zwei Jahre nach der erstmaligen monatlichen Bezahlung der Nutzungsgebühr. Für von helloCash vereinnahmte Nutzungsgebühren nach Ablauf von zwei Jahren besteht keine Provision. Der Provisionsanspruch endet vor Ablauf von zwei Jahren, wenn der Kunde – aus welchen Gründen auch immer – keine Zahlungen leistet oder das Vertragsverhältnis mit dem Kunden endet. Wurden Provisionen bereits ausbezahlt und werden die zugrunde liegenden Nutzungsgebühren nachträglich ganz oder teilweise rückabgewickelt, storniert, rückerstattet, gutgeschrieben, per Chargeback zurückbelastet oder aus sonstigen Gründen umgekehrt bzw. gemindert, ist das Partnerunternehmen verpflichtet, die entsprechende Provision auf erstes Anfordern zurückzuzahlen; helloCash ist berechtigt, diese Beträge mit künftigen Provisionsansprüchen aufzurechnen.  

9 Zur Abrechnung wird dem Partnerunternehmen eine Aufstellung der Provisionen am Ende des Quartals übermittelt. Über diese Provision kann eine Rechnung erstellt werden. Die Provision wird von helloCash innerhalb von 14 Tagen ab Übermittlung der vollständigen Abrechnung überwiesen, sobald die Provision insgesamt mindestens netto EUR 50,00 beträgt. Wenn der Anspruch auf die Provision unter netto EUR 50,00 liegt, wird sie in die folgenden Abrechnungsperioden übernommen. Die Auszahlung der Provision erfolgt (auch wenn diese den Betrag von netto EUR 50,00 nicht übersteigen sollte) spätestens bei der Beendigung des Partnervertrages, vorbehaltlich eines Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechts von helloCash gemäß Punkt 5 sowie vorbehaltlich offener Rückzahlungsverpflichtungen des Partnerunternehmens. 

10 Der Partnervertrag beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrags und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Partnervertrag kann von beiden Parteien zum letzten Tag eines jeden Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. 

11 Durch diesen Partnervertrag wird das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien neu geregelt.  

12 Das Partnerunternehmen muss ein Unternehmer sein. Er ist für die notwendigen berufsrechtlichen Voraussetzungen (Gewerberecht, UID-Nummer, etc.) sowie für die Versteuerung der vereinnahmten Provisionen selbst verantwortlich. Es hat selbst – sofern dies gesetzlich notwendig ist - für einen entsprechenden Sozialversicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken, Unfall- und Pensionsversicherung zu sorgen. Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, helloCash von allen Schäden oder sonstigen Aufwendungen schad- und klaglos zu halten, die aus einem Verstoß gegen berufsrechtliche, steuerliche und/oder sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen stammen. Das Partnerunternehmen verpflichtet sich darüber hinaus, helloCash von sämtlichen Schäden, Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) schad- und klaglos zu halten, die aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Verpflichtung zur ausschließlichen Bewerbung und Vermittlung gegenüber Unternehmern (B2B) sowie dem Verbot der Ansprache von Verbrauchern entstehen. Darüber hinaus gilt Folgendes: (i) Jede Partei stellt die andere Partei von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei und hält sie schad- und klaglos, soweit diese Ansprüche durch eine schuldhafte Pflichtverletzung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten der jeweils freistellenden Partei, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. (ii) Das Partnerunternehmen stellt helloCash zusätzlich von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Strafen/Bußgeldern, Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) frei und hält helloCash schad- und klaglos, die im Zusammenhang mit den Referral-/Empfehlungsaktivitäten des Partnerunternehmens entstehen, insbesondere aufgrund von (a) unzulässiger oder irreführender Werbung/Marketing, Spam oder Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, (b) Verstößen gegen Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO) oder sonstige Persönlichkeitsrechte, (c) unzutreffenden, irreführenden oder nicht autorisierten Aussagen über helloCash, dessen Produkte/Leistungen oder Preise, (d) der Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Marken-, Urheber-, Design- oder sonstigen IP-Rechten) durch vom Partnerunternehmen bereitgestellte Inhalte, Materialien oder Werbemittel, (e) dem Einsatz von Sub-Partnern/Unterauftragnehmern oder sonstigen Dritten durch das Partnerunternehmen, sowie (f) unzulässigen Anreizen, Provisionen, Kick-backs oder sonstigen Vorteilsgewährungen. (iii) Die freigestellte Partei hat die freistellende Partei unverzüglich schriftlich über geltend gemachte Ansprüche zu informieren, soweit dies zumutbar ist; eine verspätete Mitteilung lässt die Freistellungsverpflichtung nur insoweit entfallen, als der freistellenden Partei hierdurch ein nachweislicher Nachteil entsteht. Die freistellende Partei ist berechtigt, die Verteidigung und Vergleichsverhandlungen zu führen, sofern (a) die freigestellte Partei hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird, (b) ein Vergleich keine Anerkennung eines Fehlverhaltens, keine Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung und keine sonstige nicht rein finanzielle Verpflichtung für die freigestellte Partei enthält und (c) die freistellende Partei die Kosten der Verteidigung trägt. helloCash ist berechtigt, auf eigene Kosten an der Verteidigung teilzunehmen und einen eigenen Rechtsbeistand beizuziehen; dies gilt insbesondere, wenn die Marke, Reputation oder rechtliche Position von helloCash betroffen ist oder betroffen sein kann. 

13 Änderungen des Partnervertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen des Schriftformerfordernisses. 

14 Abtretung und Übertragung Das Partnerunternehmen darf diesen Partnervertrag sowie einzelne Rechte oder Pflichten daraus ohne vorherige schriftliche Zustimmung von helloCash weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen oder sonst wie disponieren; dies gilt auch für eine Übertragung im Wege einer Verschmelzung, eines Asset Deals, einer Umstrukturierung oder eines (direkten oder indirekten) Kontrollwechsels. Jede Abtretung oder Übertragung entgegen dieser Bestimmung ist nichtig und unwirksam. helloCash ist berechtigt, diesen Partnervertrag sowie einzelne Rechte oder Pflichten daraus ohne Zustimmung des Partnerunternehmens an ein verbundenes Unternehmen/Konzernunternehmen oder an einen Rechtsnachfolger im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung, Verschmelzung, sonstigen Reorganisation oder der Veräußerung des Geschäftsbetriebs (ganz oder teilweise) abzutreten oder zu übertragen; helloCash wird das Partnerunternehmen hierüber schriftlich informieren.  

15 Auf sämtliche aus oder aus Anlass dieses Partnervertrages abgeleiteten Ansprüche ist österreichisches Recht anzuwenden. Vertragssprache ist Deutsch. 

16 Sollte eine Bestimmung dieses Partnervertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der undurchsetzbaren oder unwirksamen Bestimmung eine durchsetzbare und wirksame zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt. 

17 Für etwaige Streitigkeiten über das Zustandekommen des Partnervertrages sowie aus oder aus Anlass von zwischen helloCash und dem Partnerunternehmen geschlossenen Verträgen wird die örtliche Zuständigkeit des am Sitz von helloCash sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. 

18 Auf den Partnervertrag kommen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von helloCash zur Anwendung, soweit deren Bestimmungen ihrem Inhalt nach für Partner-/Affiliate-Beziehungen bestimmt sind. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Partnervertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen geht der Partnervertrag vor. helloCash kann für Partner/Affiliates geltende Programmregeln, Richtlinien oder sonstige schriftliche Vorgaben (einschließlich Aktualisierungen) nach vorheriger Mitteilung an den Partner ändern; solche Änderungen gelten erst ab Zugang der Mitteilung und wirken nicht rückwirkend zu Lasten bereits verdienten Provisionsansprüchen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter https://hellocash.at/agb bzw. https://hellocash.de/agb einsehbar.  

19 Datenschutz Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag in eigener Verantwortlichkeit als unabhängiger Verantwortlicher, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorgaben im Einzelfall eine abweichende Rollenverteilung erfordern. Soweit das Partnerunternehmen im Rahmen der Vermittlungstätigkeit personenbezogene Daten von Ansprechpartnern oder sonstigen Personen bei (potenziellen) Kunden erhebt, nutzt, speichert oder an helloCash übermittelt, stellt das Partnerunternehmen sicher, dass hierfür eine gültige Rechtsgrundlage nach der DSGVO besteht. Das Partnerunternehmen ist dafür verantwortlich, die betroffenen Personen in der gesetzlich erforderlichen Form und zum gesetzlich erforderlichen Zeitpunkt über die Verarbeitung zu informieren und, soweit für Marketing, Kontaktaufnahme oder sonstige Direktwerbung erforderlich, wirksame Einwilligungen einzuholen und deren Widerrufsmöglichkeit sicherzustellen. Das Partnerunternehmen verarbeitet und übermittelt an helloCash nur jene personenbezogenen Daten, die für die Vermittlung und die Kontaktaufnahme mit dem (potenziellen) Kunden erforderlich sind, und stellt sicher, dass die Übermittlung vertraulich und sicher erfolgt, insbesondere durch geeignete technische Maßnahmen zur Sicherung der Kommunikation und zur Vermeidung unbefugten Zugriffs. Das Partnerunternehmen implementiert und unterhält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Das Partnerunternehmen informiert helloCash unverzüglich und ohne unangemessene Verzögerung über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die personenbezogene Daten betrifft, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag an helloCash übermittelt wurden oder übermittelt werden sollten. Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt diese Mitteilung spätestens innerhalb von 72 Stunden, nachdem das Partnerunternehmen von der Verletzung Kenntnis erlangt hat. Die Mitteilung enthält, soweit verfügbar, zumindest Art und Umfang der Verletzung, betroffene Datenkategorien und Personengruppen, voraussichtliche Folgen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen. Das Partnerunternehmen führt geeignete Nachweise und Aufzeichnungen über erteilte Einwilligungen, erteilte Informationen/Datenschutzhinweise sowie über die Verarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Vermittlung und stellt diese helloCash auf begründete Anfrage in angemessenem Umfang zur Verfügung, soweit dies zur Überprüfung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten und zur Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten erforderlich ist.  

20 Vertraulichkeit Jede Partei verpflichtet sich, alle Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung dieses Partnervertrages zu verwenden. „Vertrauliche Informationen“ sind alle nicht öffentlichen Informationen einer Partei, die der anderen Partei direkt oder indirekt in schriftlicher, mündlicher, elektronischer oder sonstiger Form offengelegt werden, einschließlich insbesondere nicht öffentlicher Preis-, Provisions- und Abrechnungsinformationen und -berichte, Informationen zum Qualifikations- bzw. Status von (potenziellen) Kunden, Produkt- und Entwicklungspläne bzw. Produkt-Roadmaps, sowie sonstige nicht öffentliche technische, kommerzielle, finanzielle oder geschäftliche Informationen. Die empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern, Organen, verbundenen Unternehmen sowie Beratern (z.B. Rechtsanwälten, Steuerberatern) offenlegen, die diese Informationen zur Durchführung dieses Partnervertrages zwingend benötigen und die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind (gesetzlich, berufsrechtlich oder vertraglich) und mindestens denselben Schutzstandard einhalten. Eine weitergehende Offenlegung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei zulässig. Die empfangende Partei hat Vertrauliche Informationen mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen; mindestens mit derselben Sorgfalt, die sie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen vergleichbarer Art anwendet, jedenfalls jedoch mit angemessener Sorgfalt. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die die empfangende Partei nachweislich (i) ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder werden, (ii) der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung rechtmäßig bekannt waren, (iii) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf Vertrauliche Informationen entwickelt wurden, oder (iv) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung offengelegt werden. Soweit die empfangende Partei aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung zur Offenlegung von Vertraulichen Informationen verpflichtet ist, darf sie diese nur im erforderlichen Umfang offenlegen und hat – soweit rechtlich zulässig – die offenlegende Partei unverzüglich vorab schriftlich zu informieren, um dieser die Möglichkeit zu geben, Schutzmaßnahmen (z.B. Rechtsmittel oder Vertraulichkeitsanträge) zu ergreifen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten während der Laufzeit dieses Partnervertrages und für mindestens drei Jahre nach dessen Beendigung fort.  

21 Haftungsbeschränkung Jede Partei haftet der anderen Partei gegenüber für alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Vertrag, Delikt, Produkthaftung, sonstige gesetzliche Ansprüche) und unabhängig davon, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden handelt, nur nach Maßgabe dieser Bestimmung. Die gesamte Haftung jeder Partei aus oder im Zusammenhang mit diesem Partnervertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – insgesamt der Höhe nach begrenzt auf die Summe der in den zwölf Monaten vor dem Ereignis, das den Anspruch ausgelöst hat, unter diesem Partnervertrag bezahlten oder zahlbaren Provisionen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, sowie nicht bei Arglist oder Betrug. Zwingende gesetzliche Haftung, die nicht abbedungen oder beschränkt werden kann, bleibt unberührt. Soweit nach österreichischem Recht zulässig, sind weitergehende Haftungsansprüche ausgeschlossen.  

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